Der Bundesverband Pflegemanagement nimmt Stellung zum am 01.07.2026 vorgelegten 5-Punkte-Papier „Entbürokratisierung und mehr Flexibilität bei der Pflege im Krankenhaus“. Der Verband unterstützt das Ziel, Krankenhäuser von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Doch das vorgelegte Papier wirft aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagement erhebliche Fragen auf.
Entbürokratisierung darf nicht bedeuten, verbindliche Grundlagen für Pflegepersonalbemessung, Pflegequalität und Patientensicherheit abzubauen. Wer Nachweispflichten reduziert, ohne gleichzeitig belastbare Steuerungsinstrumente zu sichern, schafft keine echte Entlastung, sondern neue Risiken für Krankenhäuser, Pflegefachpersonen sowie Patientinnen und Patienten.
Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement, erklärt: „Entbürokratisierung ist dringend notwendig. Aber was hier als Flexibilität beschrieben wird, darf nicht zum Rückbau pflegerischer Schutzmechanismen werden. Pflege braucht weniger überflüssige Nachweise, aber mehr Verbindlichkeit bei Personalbemessung, Finanzierung und Qualität. Wer Steuerung abbaut, ohne die Versorgungsrealität in den Krankenhäusern mitzudenken, verlagert Verantwortung auf Pflegedirektionen und Teams und gefährdet am Ende die Patientensicherheit.“
Der Verband kritisiert in seiner Stelllungnahme insbesondere, dass zentrale Fragen der Umsetzung bislang nicht ausreichend beantwortet werden. Pflegedirektionen und Pflegemanagement tragen in den Krankenhäusern die Verantwortung dafür, dass Personal geplant, Versorgung organisiert, Qualität gesichert und gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. Sie dürfen bei der Weiterentwicklung dieser Regelungen nicht nachträglich angehört werden, sondern müssen von Beginn an verbindlich beteiligt sein.
Pflegebudget: Keine Rückkehr zur Verschiebemasse im DRG-System
Der Bundesverband Pflegemanagement warnt davor, das Pflegebudget weiterzuentwickeln, ohne die tatsächlichen Anforderungen der Pflegepraxis konsequent einzubeziehen. Pflege darf nicht erneut zur finanziellen Verschiebemasse im DRG-System werden. Eine neue Finanzierungssystematik muss den realen Pflegebedarf, Qualifikationsmix, Ausfallmanagement, Pflegeentwicklung und Versorgungsqualität abbilden.
Die vorgesehene Arbeitsgruppe muss daher zwingend um Pflegedirektionen und erfahrenes Pflegemanagement ergänzt werden. Entscheidungen über Pflegefinanzierung ohne pflegerische Führungsexpertise wären fachlich nicht tragfähig.
Personalbemessung: Eine Generalnorm reicht nicht
Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Abkehr von verpflichtenden Personalbemessungsinstrumenten. Eine allgemeine Vorgabe ersetzt kein belastbares Verfahren, mit dem Personalbedarf nachvollziehbar erhoben, begründet und finanziert werden kann.
Personalbemessung muss sichtbar machen, was Pflegefachkräfte im Krankenhaus tatsächlich leisten. Dazu gehören neben unmittelbarer Versorgung auch Koordination, Risikoeinschätzung, Anleitung, Kommunikation, Entlassmanagement, Dokumentation, interprofessionelle Abstimmung, Praxisanleitung, Ausfallmanagement und Führungsaufgaben.
Wer Personalbemessung entkernt, schwächt die Grundlage für Personalplanung, Budgetverhandlungen, Skill-Grade-Mix, Qualitätssteuerung und Patientensicherheit.
Pflegepersonaluntergrenzen: Schutzfunktion darf nicht aufgegeben werden
Der Bundesverband Pflegemanagement sieht die geplante Streichung des Verweises auf die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung als verpflichtende Qualitätsanforderung für alle Leistungsgruppen mit großer Sorge. Damit droht die Verbindung zwischen Versorgungsauftrag, Bettenbelegung und tatsächlich verfügbarer pflegerischer Personalausstattung geschwächt zu werden.
Pflegepersonaluntergrenzen sind kein Zielbild einer modernen Personalbemessung. Sie sind aber ein Mindestschutz, solange kein besseres, verbindliches und evidentes System etabliert ist. Wer diesen Mindestschutz aufgibt, bevor eine tragfähige Alternative besteht, nimmt Versorgungslücken billigend in Kauf.
Entbürokratisierung: Weniger Meldungen ja, weniger Steuerungsfähigkeit nein
Der Verband unterstützt ausdrücklich die Prüfung von Datenerhebungen, Meldewegen und Redundanzen. Krankenhäuser brauchen weniger doppelte Meldungen, weniger parallele Nachweissysteme und besser anschlussfähige digitale Strukturen.
Klar ist aber auch: Steuerungsrelevante Daten zu Pflegebedarf, Personal, Qualifikation und Qualität müssen erhalten bleiben. Entbürokratisierung darf nicht dazu führen, dass Pflege in den Datenstrukturen unsichtbar wird.
Klassifikationssystem: Kein Ersatz für Personalbemessung und Finanzierung
Ein bundeseinheitliches Klassifikationssystem für Pflegeleistungen und Pflegediagnosen kann Pflege langfristig sichtbarer machen. Es darf jedoch nicht als kurzfristiger Ersatz für verbindliche Personalbemessung oder eine tragfähige Pflegefinanzierung missverstanden werden.
Die Entwicklung muss pflegewissenschaftlich fundiert, digital integrierbar und gemeinsam mit Pflegepraxis, Pflegemanagement und Pflegedirektionen erfolgen. Ein neues Klassifikationssystem darf nicht die nächste Dokumentationslast erzeugen, sondern muss Versorgung, Steuerung und Finanzierung tatsächlich verbessern.
Sarah Lukuc betont abschließend:
„Die Krankenhausreform wird nicht dadurch besser, dass man pflegerische Schutzstandards unter dem Etikett Entbürokratisierung abbaut. Pflegedirektionen wissen sehr genau, wo Bürokratie lähmt und wo Verbindlichkeit Versorgung schützt. Deshalb müssen sie jetzt an den Tisch. Nicht irgendwann, nicht symbolisch, sondern verbindlich.“
Der Bundesverband Pflegemanagement bietet dem Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich seine fachliche Unterstützung an. Erste Ideen und Lösungsansätze wurden bereits gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Pflegemanagement, Pflegepraxis und Wissenschaft entwickelt. Diese Expertise bringt der Verband gerne konstruktiv in die weiteren Beratungen ein.
