Datum
10.05.2022
Titel
Frankfurter Erklärung des Bundesverbands Pflegemanagement e.V. zur Forderung nach einer konsequenten Einbindung der Pflege und des Pflegemanagements in die politische Entscheidungsfindung zum Thema Pflege und den dazugehörigen Versorgungseinrichtungen.
Untertitel
Stimmberechtigung im G-BA - Direkter Austausch zwischen den Gremien und professionell Pflegenden - Einbeziehung bei zentralen die Pflege betreffenden Entscheidungen - Mitwirkungsrecht bei der Vorbereitung von Gesetzesentwürfen
Text

Forderung nach einer Stimmberechtigung der Pflege im G-BA

Der Bundesverband Pflegemanagement verwahrt sich gegen die Äußerungen des G-BA Vorsitzenden Professor Josef Hecken auf dem 16. Gesundheitskongress des Westens, dass der G-BA keine Schülermitverwaltung sei und die Pflege mitberaten darf, aber auf keinen Fall ein Stimmrecht eingeräumt bekommen solle.

Diese Aussage werten die Vertreter des Pflegemanagements in Deutschland als unerhörte Respektlosigkeit der Pflege gegenüber. Zumal die Aussage der sowohl gesellschaftlichen als auch politischen Bekenntnis zur Systemrelevanz der professionellen Pflege klar widerspricht. Denn gerade aus dieser Bedeutsamkeit zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in Deutschland ergibt sich eine Notwendigkeit für eine stimmberechtigte Beteiligung des Berufsstands Pflege im G-BA. Wir erwarten die sich daraus ableitende selbstverständliche Erteilung eines Stimmrechts für die Pflege im G-BA.

Forderung nach einem direkten Austausch zwischen den Gremien und professionell Pflegenden.

In den ersten fünf Monaten seit Amtsantritt der neuen Regierung ist nach wie vor nicht erkennbar, welche Impulse die politisch Verantwortlichen zu setzen gedenken, um der herausfordernden Situation des Berufsstands zu begegnen.

Lösungsansätze können nur im dringend erforderlichen direkten Austausch zwischen den Gremien und den professionell Pflegenden entwickelt werden. Wir erwarten daher von den Vertretenden der Bundesregierung den offenen und konstruktiven Austausch zu den Vorstellungen der Politik, wie die unzureichende Versorgung der Gesellschaft mit qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen künftig gesichert werden soll.

Forderung nach einer Einbeziehung bei zentralen, die Pflege betreffenden Entscheidungen.

Die derzeitigen Überlegungen zur Ausschreibung des Pflegepersonalbedarfsbemessungs-instruments schätzen wir als Experten und Verantwortliche für eine adäquate Personal-einteilung und Umsetzung der Bemessungskriterien in der Krankenhauspflege als äußerst diskussionswürdig ein. Vor diesem Hintergrund erwarten wir einen schnellen Einbezug in die Gestaltung des Ausschreibungstextes. 

Forderung nach einem Mitwirkungsrecht bei der Vorbereitung von Gesetzesentwürfen.

Die Expertenkommission Krankenhausreform ist nach unserer Auffassung ausschließlich durch wissenschaftliche Vertreter*innen besetzt. Um eine Schieflage in Bezug auf eine zu geringe Praxisperspektive zu verhindern, bedarf es der zeitnahen Einbindung Praxiskompetenz aus dem Bereich des Pflegemanagements. Wir fordern daher, dass parallel zur Erstellung der Empfehlungen durch die Expertenkommission ein kontinuierlicher Einbezug von Vertreter*innen des Pflegemanagements erfolgt, um die Ergebnisse der Kommission praxistauglich zu gestalten. 

In ihrer Landesvorständekonferenz am 6./7. Mai 2022 in Frankfurt am Mai haben die Vorstände der Landesgruppen gemeinsam mit dem Bundesvorstand des Bundesverbands Pflegemanagement Resümee gezogen. Resümee zu der Situation der Pflege nach fünf Pandemiewellen und Resümee zu den bisherigen Ergebnissen der neuen Regierungskoalition. Beide Bereiche sind von der Erkenntnis geprägt, dass die Handlungen weit hinter den Versprechungen und Ankündigungen während der Hochphase der Pandemie sowie während des Wahlkampfes zurückgeblieben sind.

Kern der Forderungen ist daher eine Institutionalisierung der Mitwirkung der Pflege und seiner Managementvertreter an der politischen Entscheidungsfindung im Bereich Profession Pflege.

Anhang