Datum
22.03.2020
Titel
Bundesverband Pflegemanagement zum Entwurf des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes
Untertitel
Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagement hat der Gesetzgeber mit dem kurzfristig vorgelegten Gesetzesentwurf zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen die Tragweite für die pflegerische Versorgung nicht ausreichend berücksichtigt.
Text
In dem Gesetzesentwurf formuliert der Bundesgesundheitsminister Spahn als Ziel die Erlösausfälle und Defizite der Krankenhäuser zu vermeiden und die Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig sicherzustellen.

 

Trotz des seit langem bestehenden Personalmangels in den Krankenhäusern und allen Gesundheitseinrichtungen stellt sich die Berufsgruppe der Pflegenden spontan und ergänzend mit vollem Einsatz den aktuellen Herausforderungen der viral entstandenen Lage in allen Versorgungsbereichen. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Schon jetzt müssen in den Bereichen der Intensivpflege die Personalkapazitäten verdoppelt werden. Die Versorgung der Patienten ist nur noch mit erheblichen Überstunden leistbar. Zwölfstunden-Schichten werden bereits geplant.

 

Durch die nun geplante Aussetzung des Pflegebudgets in den Kliniken werden die Pflegenden noch weiter belastet. Der Bundesverband Pflegemanagement ist der Ansicht, dass das Ziel des Covid-19-Entlastungsgesetzes konsequenter Weise für die in der direkten pflegerischen Versorgung tätigen Menschen in den Vordergrund gestellt werden muss.

 

Peter Bechtel, Vorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement verdeutlichet in seinem Statement die dringend gewordenen Forderungen: „Die pflegerischen Bereiche müssen jetzt vollständig refinanziert werden. Darüber hinaus müssen die Kosten sowohl die für die mit dem Corona-Virus infizierten Patienten freigehaltenen Betten als auch für die Bereitstellung und Lieferung der Schutzausrüstungen vollständig übernommen werden. Ergänzend ist die Pflege kurzfristig von den Dokumentationspflichten zu befreien.“